Kurzmeldung

Apothekenketten bleiben in Deutschland verboten - Urteil des Europäischen Gerichtshofs

(05.2009) Nur approbierte Pharmazeuten sind dazu berechtigt Apotheken zu führen. Apothekenketten bleiben unzulässig. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) begründet sein Urteil damit, dass zum Schutz der Gesundheit EU-Staaten den freien Wettbewerb beschränken dürfen.

Zwar sei erwiesen, dass Doc Morris hochqualifiziertes Personal in Form von ausgebildeten Pharmazeuten beschäftigt. Allerdings befinden sich angestellte Pharmazeuten im Rahmen ihrer Anstellung in wirtschaftlicher Abhängigkeit zum Konzern. Hier bestünde die Gefahr, dass wirtschaftliche Interessen des Unternehmens zu Lasten des Gesundheitsschutzes gehen könnten.

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Themenbezogene Links

Urteil des Gerichtshofs - Große Kammer (Zur Website des Europäischen Gerichtshofs)

Apotheker siegen vor Gericht über Versandhändler (Artikel auf spiegel-online.de)

Doc Morris kassiert Schlappe (Artikel auf sueddeutsche.de)