Kurzmeldung
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe schränkt die Vorratsdatenspeicherung ein
(03.2008) In einer Eilentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft gesetzt. So ist vorerst das Speichern der Verbindungsdaten zwar weiterhin erlaubt, jedoch darf ein Zugriff auf solche Daten nur bei Verdacht einer schweren Straftat erfolgen.
Bis zu einer endgültigen Entscheidung in Karlsruhe zur grundsätzlichen Vorratsdatenspeicherung können noch Monate vergehen.
Einer Meldung auf spiegel.de zufolge, muß die Bundesregierung bis zum September diesen Jahres dem Bundesverfassungsgericht einen Bericht vorlegen, aus dem die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung hervorgehen.
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Karlsruhe setzt Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft (Meldung auf spiegel.de)
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